
Disclaimer
Das Investmentangebot im Detail:
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Art der Kapitalbereitstellung: nachrangiges Darlehen
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Basisrendite: 5,0 % p.a. (endfällig bei Darlehensrückzahlung)
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Laufzeit: erwartete Laufzeit circa 10 Jahre
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Kündigung: nach Mindestlaufzeit von 3 Jahren jederzeit nur durch den Darlehensnehmer möglich
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Mindestanlagesumme: 200.000,00 € (Angebot richtet sich ausschließlich an professionelle und semi-professionelle Anleger. Zur Sicherstellung der Anlegerqualifikation wird eine Anlegerqualifizierung durchgeführt)
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Gesamtemissionsvolumen: jeweils 16 Mio. € für BEB FondsInvest 1 und BEB FondsInvest 2
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Beteiligung an BEB FondsInvest 1: Option zur Beteiligung an BEB FondsInvest 1 durch Kapitalerhöhung (je 2.150 € Darlehensbetrag entspricht 1 € am Stammkapital der BEB FondsInvest 1. Die Ergebnisverteilung erfolgt für die Anleger entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital multipliziert mit dem Faktor 2,15).
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Beteiligung an BEB FondsInvest 2: Option zur Beteiligung an BEB FondsInvest 2 durch Kapitalerhöhung (je 2.150 € Darlehensbetrag entspricht 1 € am Stammkapital der BEB FondsInvest 2. Die Ergebnisverteilung erfolgt für die Anleger entsprechend ihrer Beteiligung am Stammkapital multipliziert mit dem Faktor 2,15).der Immobilienwerte und Veräußerungsmöglichkeiten eintreten)
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Zusatzrendite: Prognostizierte Zusatzrendite beträgt circa 5 % und ist u. a. abhängig von zukünftiger Entwicklung der Immobilienwerte (Partizipation an der Zusatzrendite ist nur möglich, wenn sich der Anleger neben seinem Darlehen zusätzlich an dem Stammkapital des Spezial-AIF beteiligt und die Annahmen über die zukünftige Entwicklung
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Kosten des Anlageproduktes: Agio in Höhe von 5,0 % des Darlehensbetrages
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Beteiligung der CLAUS UG: Die CLAUS Unternehmensgruppe beteiligt sich mit mindestens 20 % eigenem Kapital.
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Rückzahlung: Zinsauskehr zuerst an die Anleger und erst im Anschluss an die CLAUS Unternehmensgruppe / Nachrangdarlehen
paritätisch an alle Darlehensgeber
WICHTIGE HINWEISE
Die hier investitionsgegenständliche BEB FondsInvest 1 GmbH BEB FondsInvest 2 GmbH sind sog. geschlossene Spezial-AIFs, die ebenso wie ihre Geschäftsbesorgerin, die BEB Kapitalverwaltungsgesellschaft bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert sind. Das im Rahmen dieser Präsentation dargestellte Beteiligungsmodell richtet sich daher ausschließlich an deutsche professionelle und semiprofessionelle Anleger. Hierbei gelten grundsätzlich die folgenden Definitionen:
Ein professioneller Anleger ist laut Kapitalanlagegesetz (KAGB) und der entsprechenden EURichtlinie 2014/65/EU jeder Anleger, der über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse sowie ausreichenden Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Personen oder Gesellschaften, die sich hauptberuflich mit der Anlage in Finanzinstrumenten beschäftigen wie z. B. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen, Versicherungsgesellschaften, Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften, Warenhändler und Warenderivate-Händler und sonstige institutionelle Anleger sowie Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung. Ein semiprofessioneller Anleger ist laut KAGB und der entsprechenden EU-Richtlinie 2014/65/EU jeder Anleger, der sich verpflichtet, mindestens 200.000 Euro zu investieren. Er muss hinreichend davon überzeugt sein, dass er in der Lage ist, seine Anlageentscheidungen selbst zu treffen und dass er die damit einhergehenden Risiken versteht. Außerdem muss er Kenntnisse oder Erfahrungen im für die Anlage relevanten Bereich besitzen, zum Beispiel durch frühere Investitionen. Ob ein potentieller Anleger diese Qualifikation erfüllt, wird von unserer BEB Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH jeweils individuell geprüft und ist durch den Anleger schriftlich zu bestätigen. Interessierte Anleger sollten sich darüber hinaus bewusst sein, dass
· die hier dargestellte Beteiligung über Nachrangdarlehen und Kapitalbeteiligung ihrer Art nach nicht an einem geregelten Markt gehandelt wird und die Fungibilität der Beteiligung auch aus anderen Gründen begrenzt ist; · die Nachrangdarlehen nicht einseitig durch den Anleger gekündigt werden können und die Gesellschaftsbeteiligung nicht vor Kündigung der Nachrangdarlehen; daher gehen Anleger im Rahmen einer Beteiligung potentiell eine langfristige Verpflichtung ein; · eine unternehmerische Beteiligung Risiken beinhaltet und zum teilweisen oder vollständigen Verlust der Kapitalanlage nebst Ausgabeaufschlag führen kann. Anleger sollten daher vor einer Anlageentscheidung, sämtliche Verkaufsunterlagen und insbesondere die Risikohinweise gelesen und verstanden haben.
Berlin, im August 2020 | BEB Kapitalverwaltungsgesellschaft
mbH, Berlin, www.beb-kapital.berlin